Wenn Sie alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und im Besitz der notwendigen Unterlagen sind, können Sie Ihr Haustier mitnehmen.
Für Reisen mit Hunden und Katzen erforderlicher Hausierausweis
Neue Verordnung zum Transport von Haustieren innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Transport in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Finnland, Malta und dem Vereinigten Königreich).
Für die Tiere muss ein AUSWEIS mitgeführt werden, in dem folgende Punkte aufgenommen sind:
Für den Transport von Tieren mit einem Alter von weniger als drei Monaten ist die Autorisierung durch die Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten erforderlich.
Transport nach Finnland, Malta und in das Vereinigte Königreich.
Neben den Vorschriften für die restlichen Mitgliedstaaten der Europäische Union müssen Sie für Reisen mit Ihrem Haustier in diese Länder Folgendes bedenken:
-
Wenn Sie mit Ihrem Hund von einem anderen Land als Finnland, Malta oder dem Vereinigten Königreich abfliegen, müssen Sie nachweisen, dass er 120 Stunden (5 Tage) bis 24 Stunden direkt vor der Einreise in das Zielland gegen Bandwürmer geimpf wurde.
-
Der Transport von Tieren in das Vereinigte Vereinigten Königreich ist seitens IBERIA auch weiterhin nicht erlaubt, weshalb IBERIA keine Tiere zum Transport an dieses Reiseziel annimmt.
Für bestimmte europäische Länder (Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat) wird derzeit eine Einreise nach den geltenden nationalen Gesetzen gewährt (mit Ausnahme von Finnland, Malta und dem Vereinigten Königreich).
Aus bestimmten Ländern mit entsprechenden Vorsorgeregelungen zum Schutz vor Tollwut (Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Belarus, Kanada, Chile, Fidschi-Inseln, Falkland-Inseln; Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, Saint-Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Trinidad & Tobago; Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika, Saint Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte;) ist die Einreise in die Europäische Union (mit Ausnahme von Finnland, Malta und dem Vereinigten Königreich) mit einem gültigen Nachweis gemäß der anwendbaren nationalen Bestimmungen möglich.
Reisen aus Drittländern zu abweichenden Bedingungen in die Europäische Union:
Für die Einreise aus Ländern, die nicht über ausreichende Vorsorgeregelungen zum Schutz vor Tollwut verfügen und nicht vorstehend genannt sind, wird die Einreise in Länder der Europäischen Union (mit Ausnahme von Finnland, Malta und dem Vereinigten Königreich) gewährt, wenn ein gültiger Nachweis gemäß der anwendbaren nationalen Bestimmungen vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass das Tier geimpft wurde bzw. dass eine den Empfehlungen des Impfstoffherstellers entsprechende Wiederholungsimpfung mit einem inaktiven Impfstoff und mindestens einer Einheit Antigene pro Dosis (WHO-Norm) durchgeführt wurde, bei der sich neutralisierende Antikörper gebildet haben, die in einer Menge von 0,5 Ul/ml anhand einer mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Tage vor Beginn der Reise von einem Amtstierarzt durch Entnahme einer entsprechenden Probe nachgewiesen wurden.
Weitere Informationen unter:
www.mapa.gob.es
www.iata.org