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Haustiere

Haustiere können mit Ihnen in der Flugzeugkabine reisen oder als Fracht im Frachtraum befördert werden.

Animales domésticos

Bei Iberia ist die Beförderung marderartiger Tiere (Frettchen, Wiesel etc.) nicht gestattet.

Es ist wichtig, dass Sie die erforderlichen Unterlagen zur Beförderung Ihrer Hunde, Katzen, Schildkrö ten, Vögel usw. kennen, sowie die gesetzlichen Regelungen und Bedingungen für ihren Transport beachten.

Diesen Service können Sie in Ihrer Iberia-Geschäftsstelle oder Reisebüro buchen

Beförderung im Frachtraum

Tiere sind im Frachtraum in einer geeigneten robusten, sicheren, komfortabelen und belüfteten Transportbox zu befördern. Setzen Sie sich beim Kauf Ihres Flugscheins mit der Reservierungszentrale in Verbindung.

Damit Sie Ihr Haustier im Frachtraum mitnehmen können, muss es in einer Transportbox befördert werden, die den internationalen Vorschriften entspricht:

  1. Sie muss aus stoßfestem und sicherem Material bestehen und über einen gesicherten Schließmechanismus verfügen, der sich während des Transport nicht öffnen kann.

  2. Sie muss der Größe des Tieres angemessen sein und darf weder innen noch außen Beschädigungen aufweisen, die Ihr Tier verletzen könnten.

  3. Zudem muss sie eine Luftzufuhr garantieren und einen wasserundurchlässigen Boden besitzen.

Die Anzahl und Abmessungen der Transportboxen ist entsprechend des Flugzeugtyps bestimmt. Wenn Sie mit Ihrem Haustier fliegen möchten, sollten Sie sich mit der Reservierungszentrale in Verbindung setzen und eine entsprechende Genehmigung hierzu einzuholen. Die Beförderung kann nur dann genehmigt werden, wenn damit alle Teilstrecken abgedeckt werden.

Gebühren pro Teilstrecke für den Transport von Haustieren im Frachtraum

Cargos por transporte de animales domésticos por trayecto en bodega
Spanien, Europa, Afrika und Mittlerer Osten Amerika und Asien Amerika* oder Israel
120€ 300€ 300 USD

Die Gebühr kann ausschließlich am Flughafen entrichtet werden.

*Bei Flügen mit der Gesellschaft Air Nostrum sind die maximal zulässigen Abmessungen für die Transportbox von Tieren 65 cm x 83 cm x 56 cm.

* In Brasilien beträgt die Gebühr pro Tier und pro Strecke jeweils 240 USD.

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Annahme in der Kabine

Tiere dürfen in der Kabine befördern, wenn sie (einschließlich Transportbox / Transporttasche) ein Gewicht von 8 kg nicht überschreiten.

Einige Haustiere können nach vorheriger Genehmigung durch die Reservierungszentrale mit Ihnen in der Kabine reisen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. 8 Kg Höchstgewicht, inklusive Transportbox oder Transporttasche.

  2. Das Behältnis darf die Höchstmaße von 45x35x25cm (Höhe x Breite x Länge) nicht überschreiten, wobei die Summe der Maße 105 cm nicht übersteigen darf.

  3. Die Transportbox muss bruchfest, belüftet und sicher sein und über einen wasserundurchlässigen Boden verfügen.

  4. Beim Transport von Vögeln sollten Sie beachten, dass die Käfige bruchsicher und mit einem sicheren Schloss ausgestattet sind und weder Futter noch Wasser verschüttet werden können. Zudem muss der Käfig immer zugedeckt bleiben.

  5. Sind die Tiere sehr klein oder leicht, können Sie mehrere Tiere der gleichen Art im selben Transportbehälter befördern.

  6. Ihr Haustier darf den Mitreisenden keine Ungelegenheiten bereiten und muss während des gesamten Fluges in seiner Tasche/ Transportbox bleiben. Die Pflege obliegt Ihrer Verantwortung.

  7. Sie dürfen keine Tiere mitnehmen, die aufgrund besonderer Merkmale, wie etwa unangenehmer Geruch, eine Belästigung für die übrigen Passagiere und die Besatzung darstellen.

  8. Aus Sicherheitsgründen können Sie keinen Sitzplatz in den zu den Notausgängen gehörenden Reihen belegen.

Gebührentabelle für den Transport von Haustieren in der Kabine

Gebühren für den Transport in der Kabine
Spanien Europa, Afrika und Mittlerer Osten Amerika* und Asien
25€ 50€ 150€

Die Gebühr kann ausschließlich am Flughafen entrichtet werden.

* Bei Abflug ab Amerika beträgt die Gebühr pro Tier 150 USD, mit Ausnahme von Brasilien mit einer Gebühr von 240 USD je Flugstrecke.

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Rechtliche Einschränkungen und Dokumentation

Wenn Sie alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und im Besitz der notwendigen Unterlagen sind, können Sie Ihr Haustier mitnehmen.

Für Reisen mit Hunden und Katzen erforderlicher Hausierausweis

Neue Verordnung zum Transport von Haustieren innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

Transport in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Finnland, Malta und dem Vereinigten Königreich).

Für die Tiere muss ein AUSWEIS mitgeführt werden, in dem folgende Punkte aufgenommen sind:

  • Die Tiere sind durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder eine elektronische Kennzeichnung (Mikrochip)identifizierbar.

  • Sie wurden gegen Tollwut geimpft bzw. Die Impfung wurde aufgefrischt.

Für den Transport von Tieren mit einem Alter von weniger als drei Monaten ist die Autorisierung durch die Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten erforderlich.

Transport nach Finnland, Malta und in das Vereinigte Königreich.

Neben den Vorschriften für die restlichen Mitgliedstaaten der Europäische Union müssen Sie für Reisen mit Ihrem Haustier in diese Länder Folgendes bedenken:

  • Wenn Sie mit Ihrem Hund von einem anderen Land als Finnland, Malta oder dem Vereinigten Königreich abfliegen, müssen Sie nachweisen, dass er 120 Stunden (5 Tage) bis 24 Stunden direkt vor der Einreise in das Zielland gegen Bandwürmer geimpf wurde.

  • Der Transport von Tieren in das Vereinigte Vereinigten Königreich ist seitens IBERIA auch weiterhin nicht erlaubt, weshalb IBERIA keine Tiere zum Transport an dieses Reiseziel annimmt.

Für bestimmte europäische Länder (Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat) wird derzeit eine Einreise nach den geltenden nationalen Gesetzen gewährt (mit Ausnahme von Finnland, Malta und dem Vereinigten Königreich).

Aus bestimmten Ländern mit entsprechenden Vorsorgeregelungen zum Schutz vor Tollwut (Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Belarus, Kanada, Chile, Fidschi-Inseln, Falkland-Inseln; Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, Saint-Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Trinidad & Tobago; Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika, Saint Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte;) ist die Einreise in die Europäische Union (mit Ausnahme von Finnland, Malta und dem Vereinigten Königreich) mit einem gültigen Nachweis gemäß der anwendbaren nationalen Bestimmungen möglich.

Reisen aus Drittländern zu abweichenden Bedingungen in die Europäische Union:

Für die Einreise aus Ländern, die nicht über ausreichende Vorsorgeregelungen zum Schutz vor Tollwut verfügen und nicht vorstehend genannt sind, wird die Einreise in Länder der Europäischen Union (mit Ausnahme von Finnland, Malta und dem Vereinigten Königreich) gewährt, wenn ein gültiger Nachweis gemäß der anwendbaren nationalen Bestimmungen vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass das Tier geimpft wurde bzw. dass eine den Empfehlungen des Impfstoffherstellers entsprechende Wiederholungsimpfung mit einem inaktiven Impfstoff und mindestens einer Einheit Antigene pro Dosis (WHO-Norm) durchgeführt wurde, bei der sich neutralisierende Antikörper gebildet haben, die in einer Menge von 0,5 Ul/ml anhand einer mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Tage vor Beginn der Reise von einem Amtstierarzt durch Entnahme einer entsprechenden Probe nachgewiesen wurden.


Weitere Informationen unter:

 

www.mapa.gob.es

www.iata.org

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Ausnahmefälle

Länder mit Einschränkungen für den Transport von Tieren

Auf Flügen nach London ist die Beförderung von Tieren weder in der Kabine (PETC) noch im Frachtraum (AVIH) erlaubt. Sie sind jedoch als Ladung oder Fracht zugelassen.Sie müssen die Formalitäten über einen Spediteur erledigen, der die Reservierung bei IAG Cargo durchführt. (Diese können nicht direkt bei IAG Cargo durchgeführt warden).

Wenn Sie ins Vereinigte Königreich einreisen, muss Ihr Hund die Anforderungen des Pet Travel Scheme (Haustier-Reiseverordnung) des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (DEFRA) erfüllen.

Brasilien: erlaubt Vögel nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen.

Argentinien: Es wird die Vorlage einer gesetzlich entsprechenden, durch einen niedergelassenen Tierarzt ausgestellten Tiergesundheitsbescheinigung verlangt, die besagt, dass das Tier gesund ist und über einen Tollwutimpfschutz von bis zu 1 Jahr verfügt.

Panama: Ab dem 1. November 2011 muss aufgrund behördlicher Weisung für jedes mitreisende Haustier eine vom Gesundheitsamt des Herkunftslandes ausgestellte Ausfuhrbescheinigung vorgelegt werden, die besagt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und gesund ist. Diese Bescheinigung erfordert eine Beglaubigung durch das panamesische Konsulat im Herkunftsland. Die Ankunft der/des Haustiere(s) muss drei (3) Tage im Voraus den Vorschriften entsprechend angekündigt werden). Weitere Informationen: cam@minsa.gob.pa.

Spanische Flughäfen mit Genehmigung zur Einführung von Tieren aus Nicht-Schengen-Ländern

Falls Sie mit einem Haustier aus einem Nicht-Schengen-Land nach Spanien einreisen wollen, achten Sie unbedingt darauf, einen dazu vom spanischen Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt genehmigten Flughafen aus folgender Liste zu wählen:

  • A Coruña

  • Alicante

  • Almería

  • Barcelona

  • Las Palmas de Gran Canaria

  • Madrid-Barajas

  • Malaga

  • Palma de Mallorca

  • Santander

  • Santiago

  • Teneriffa Nord

  • Teneriffa Süd

  • Valencia

  • Vigo

Reisen von und in die USA und Anschlussflüge mit einer anderen Fluggesellschaft

Wenn Sie mit einem AVIH (Tier im Frachtraum) reisen, können Sie dieses nicht im Transit bis zum Zielort schicken. Sie müssen das AVIH am Transitflughafen abholen und bei der anderen Fluggesellschaft einchecken, wobei jedem befördernden Unternehmen eine Gebühr zu entrichten ist. Damit das Tier als Transitware reisen kann, müssen Sie es per Luftfracht versenden.

Wenn Sie mit einem PETC (Tier in der Kabine) reisen, müssen Sie auch bei jeder Fluggesellschaft separat eine Gebühr entrichten.

American Airlines hat eigene Bestimmungen und Einschränkungen für die Beförderung von Haustieren. Nur Blindenhunde und Spürhunde während Such- und Rettungseinsätzen dürfen in der Kabine reisen. Im Frachtraum reisende Tiere können nicht im Transit bis zum Endziel eingecheckt werden. Wenn Sie mit American Airlines reisen und Ihr Haustier mitnehmen wollen, können Sie sich auf der untenstehenden Webseite von AA informieren.

Je nach Land können aufgrund der Gesetzeslage unterschiedliche Gebühren, Entgelte oder Steuern zum Tragen kommen.

Mitnahme von Blindenhunden und Tiere zur emotionalen Unterstützung

Die Assistenzhunde unserer Passagiere sind an Bord willkommen.

Um mit einem Assistenzhund zu reisen, bitten wir Sie, dies mindestens 48 Stunden vor dem Abflug zu beantragen und die Genehmigung für seinen Transport zu veranlassen, und zwar über Serviberia: (+43) (01) 79 56 77 22.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website Beförderung von Fluggästen mit besonderen Bedürfnissen.

Flüge IB26XX durchgeführt von Iberia für LEVEL

Haustiere sind weder in der Kabine noch im Frachtraum des Flugzeugs zugelassen. Für Flüge von und in die USA sind nur Blindenführhunde und Hunde zur emotionalen Unterstützung erlaubt, wenn für sie ordnungsgemäße Ausweispapiere vorgelegt werden.

Reisen mit IB5XXX Vueling Flügen

Sie können keine Nagetiere in der Kabine befördern. Tiere im Frachtraum (AVIH) werden nicht akzeptiert.

Wenn Sie mit einem Flug IB5000 (Vueling) und einem Anschlussflug von Iberia oder Iberia Regional reisen, kommen die gleichen Gebühren wie für einen Iberia Direktflug zum Tragen. Bei den Punkt-zu-Punkt-Flügen IB5000 (Vueling) oder bei IB5000 Flügen mit einem weiteren IB5000 Anschlussflug beträgt die Servicegebühr  pro Strecke bei Inlandsflügen bzw.  pro Strecke bei internationalen Flügen und Flügen zu/von den Kanarischen Inseln.

Als gefährlich eingestufte Hunderassen

Laut Gesetz 50/1999 müssen Sie in Befolgung der Bestimmungen von AENA sowie um die obligatorischen Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen, Ihrem Hund einen Maulkorb anlegen, wenn er zu einer der folgenden Rassen gehört:

Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffodshire Terrier, Rottweiler, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu.

Ebenso wird ein Maulkorb in Abhängigkeit von Körperbau, Muskulatur, Größe und Gewicht erforderlich.

Ohne dass sich für die Fluggesellschaft hieraus eine Verpflichtung ergibt, kann diese die Beförderung aller Tiere ablehnen, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen.

Rassen mit besonderer Betreuung: Kurzschädlige Tiere

Kurzschädlige Tiere sind Hunde und Katzen, die eine außerordentlich kurze Schnauze und platte Nase sowie einen verhältnismäßig breiten Kopf haben.

Da wir uns dessen bewusst sind, wie wichtig für Sie die Betreuung Ihres Haustiers ist, können wir einige Hunde- und Katzenrassen nicht im Gepäckraum des Flugzeugs befördern, da sie anfälliger gegenüber Hitzschlag und Atembeschwerden sind, wenn sie Stress oder hohen Temperaturen ausgesetzt werden.

Sollte Ihr Haustier zu diesen Rassen gehören, können Sie es mit an Bord nehmen, wenn es die Bedingungen für den Transport in der Kabine erfüllt.

Diese Rassen sind Folgende:

  • Hunde: Boston Terrier, Boxer (alle Rassen), Bulldogge (alle Rassen), Bullterrier, Belgische Griffons, Chow-Chow, King Charles Spaniel, Japanischer Spaniel/Japan Chin, Mastiff (alle Rassen), Pekinese, Pit-Bull (alle Rassen), Mops (alle Rassen), Shih-Tzu, Staffordshire Terrier, Shar-pei, Affepinscher.

  • Katzen: Birma-Katze, exotische Kurzhaarkatze, Himalaya-Katze, Perserkatze.

Sie können auch IAG Cargo für den Transport als Ware kontaktieren: 901 111 400 aus Spanien und (+34) 917481010 aus anderen Ländern

Und denken Sie daran

  • Haustiere können in der Kabine oder als Fracht im Frachtraum befördert werden.
  • Bei einem Gewicht von bis zu 8 Kg inklusive Transportbox können Sie das Tier in die Kabine mitnehmen.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Unterlagen und behördlichen Genehmigungen mitführen.
  • Sie benötigen die Bestätigung der Reservierungszentrale.
  • Transportieren Sie die Tiere in einer Transportbox oder einer geeigneten Tragetasche.

Sehen Sie nach, wie dies auf anderen Flügen gehandhabt wird.

  • British Airways
  • American Airlines
  • Finnair

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